
Verwaltung beliebig vieler Abwesenheitszeitarten.
Abwesenheitszeiten sind solche, in denen der Mitarbeiter nicht seiner regulären Arbeit nachgeht.

Abwesenheitszeiten, wie Krankheit und Sonderurlaub, werden mit der Arbeitszeit angesetzt, die der Mitarbeiter tatsächlich zu arbeiten gehabt hätte.

Abwesenheitszeiten, wie Lehrgänge und Reisetage, werden mit der Sollarbeitszeit für einen Tag (7,6h) angesetzt.
Für Abwesenheitszeiten, wie Ruhetage, wird keine Arbeitszeit angesetzt.